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    <title>Wohlen bei Bern - Aktuelles</title>
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    <description>Aktuelles Einwohnergemeinde Wohlen, CH-3033 Wohlen</description>
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    <copyright>(c) Einwohnergemeinde Wohlen, CH-3033 Wohlen. Alle Rechte vorbehalten</copyright>
    <pubDate>Thu, 17 May 2012 18:30:07 +0200</pubDate>
    <managingEditor>info@wohlen-be.ch (Administration Wohlen bei Bern)</managingEditor>
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<title>Pass-Indentitaetskarte</title>
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      Pass / Identitätskarte
      Am 1.3.2010 wird der der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten – der sogenannte E-Pass 10 – schweizweit eingeführt.
Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern in einem der sieben neuen Ausweiszentren im Kanton Bern zu beantragen.

      
       

      
      
      
       
          
       
        
    
    
    
     
    
      
      
    
    
    
      
      
      
    
    
    
      
        
    
    
    
    
    
      
    
    
    
             
      
      
      
  
  
          
    
        
      h1
      Pass /  Identitätskarte&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;
    
     
          
       
      Ab 1. März 2010 gilt für die Ausweise das neue Antragsverfahren. Der Pass und/oder die Identitätskarte kann nur noch in einem der sieben neuen Ausweiszentren im Kanton Bern beantragt werden.
Für die Beantragung eines neuen Ausweises muss vorgängig ein Termin reserviert werden.
Telefonisch: 031 635 40 00 oder www.schweizerpass.ch
Informationen zum neuen Pass/Identitätskarte finden Sie&#160;hier:&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;        
    
    
    
  
  
   
   

  

  


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<title>Informationsanlass-Schulsozialarbeit</title>
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      Informationsanlass Schulsozialarbeit
      Seite, die über den Struktureditor beliebig erweitert werden kann.
      
       

      
      
      
       
          
       
        
    
    
    
     
    
      
      
    
    
    
      
      
      
    
    
    
      
        
    
    
    
    
    
      
    
    
    
             
      
      
      
  
  
          
    
        
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      Informationsanlass Schulsozialarbeit: 16. Mai 2012&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;
    
    
      
      
      Informationsanlass Schulsozialarbeit
     
          
       
      &lt;br/&gt;&lt;br/&gt;        
    
    
    
  
  
   
   

  

  


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<title>Ueberpruefung-der-Schulstandorte</title>
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      Strategische Schulentscheide
      Die Gemeinde konzentriert sich in absehbarer Zeit auf drei starke Schulstandorte.
      
       

      
      
      
       
          
       
        
    
    
    
     
    
      
      
    
    
    
      
      
      
    
    
    
      
        
    
    
    
    
    
      
    
    
    
             
      
      
      
  
  
          
    
        
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      Strategische Schulentscheide&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;
    
     
          
       
      Der Gemeinderat stellt im Schulwesen die Weichen für die Zukunft
Die Gemeinde Wohlen konzentriert sich in absehbarer Zeit auf drei starke Schulstandorte in Wohlen, Hinterkappelen und Uettligen. Die Schulkinder der Primarschule Säriswil werden ab August 2012 und diejenigen aus Murzelen ab August 2015 in einem der obgenannten Schulstandorte unterrichtet. Spätestens ab August 2015 besteht in Hinterkappelen ein Kindergartenstandort. Dem Gemeinderat ist sehr wichtig, dass die
Kinder der Gemeinde Wohlen eine qualitativ gute Schulbildung geniessen können. Er ist überzeugt, dass dies mit der beschlossenen Strategie gewährleistet ist. 

Fragen und Antworten Schulstandorte
Folien Orientierungsversammlung
Ablaufplanung Orientierungsversammlung
Medienmitteilung Schulwesen
Überprüfung Schulstandorte
GEPK-Bericht&#160;
Stellungnahme des Gemeinderates zum GEPK-Bericht
Der Regierungsstatthalter weist mit Entscheid vom 7. Juli 2011 die beiden Beschwerden gegen den Beschluss des Gemeinderates ab. Gemäss seiner Auslegung der massgebenden Bestimmungen im Wohlener Schulreglement durfte der Gemeinderat den angefochtenen Entscheid treffen, obwohl die Schulkommission keinen Antrag in der Sache gestellt hatte. Die Kommission wurde zu dieser Antragstellung aufgefordert, hat aber lediglich Anträge zum formellen Vorgehen gestellt. Der Gemeinderat sei gemäss den rechtlichen Grundlagen der Gemeinde Wohlen für den Entscheid zuständig gewesen. Auch habe er keine Pflichten bezüglich Information der Bevölkerung verletzt.
Der Gemeinderat ist erleichtert und erfreut über den Entscheid. Er sieht sich in seiner Haltung bestätigt, gestützt auf die gültigen rechtlichen Grundlagen nach bestem Wissen und Gewissen entschieden zu haben. Der Entscheid belegt auch, dass es richtig war, den Beschluss nicht vorschnell wieder aufzuheben, wie dies die Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission der Gemeinde Wohlen (GEPK) in ihrem Überprüfungsbericht empfohlen hat.

Die Beschwerdeführenden&#160;haben den Entscheid des Regierungsstatthalters an das Bernische Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses erachtet sich nicht als zuständig und hat die Beschwerde zum Entscheid an den Regierungsrat überwiesen. Dieser Entscheid steht noch aus.

&#160; Pressemitteilung Regierungsstatthalter&#160;&#160;
&#160; Beschwerdeentscheid Regierungsstatthalter

Der Gemeinderat hat an&#160;der Sitzung vom 1. November 2011 beschlossen die Primarschule Murzelen nicht zu schliessen.

Unterlagen zur Urnenabstimmung vom 11. März 2012 der Gemeindeinitiative "für eine nachhaltige Struktur der Primarschule Wohlen - Jeder Schulberzirk in Wohlen hat einen eigenen Schulstandort!"

Botschaftstext zur Urnenabstimmung
Medienmitteilung zur Urnenabstimmung
Begründung des Gemeinderates betreffend Nichtteilnahme an der Podiumsdiskussion der AGENDA 21


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&#160;&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;        
    
    
    
  
  
   
   

  

  


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<title>Richtplaene-Verkehr-Energie-und-raeumliches-Entwicklungskonzept</title>
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      Richtpläne Verkehr und Energie sowie das räumliche Entwicklungskonzept (REK)
      
      Ortsplanung; Richtplanung; Richtpläne, Verkehr, Energie, REK, Entwicklungskonzept, Auflage
       

      
      
      
       
          
       
        
    
    
    
     
    
      
      
    
    
    
      
      
      
    
    
    
      
        
    
    
    
    
    
      
    
    
    
             
      
      
      
  
  
          
    
        
      h1
      Richtpläne Verkehr und Energie sowie das Räumliche Entwicklungskonzept (REK)&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;
    
     
          
       
      Gleichzeitig mit der Ortsplanungsrevision wurden der Verkehrsrichtplan, der Energierichtplan und das räumliche Entwicklungskonzept erarbeitet.&#160;Diese Richtplanwerke wurden durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung vorgeprüft. Die sich aus dem Vorprüfungsbericht ergebenden Korrekturen wurden in den Richplänen verarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen. Diese stellen behördenverbindliche Planungsinstrumente dar, welche die Ausrichtung für die nächsten 15 Jahren zeigen.

Verkehr:

Verkehrsrichtplan (Erläuterungsbericht)
Fussverkehr (Plan)
Motorisierter Individualverkehr (MIV) (Plan)
Öffentlicher Verkehr (Plan)
Veloverkehr (Plan)

Energie:

Energierichtplan
Erläuterungsbericht zum Energierichtplan

Räumliches Entwicklungskonzept:

Bericht zum räumlichen Entwicklungskonzept
Plan zum räumlichen Entwicklungskonzept

&lt;br/&gt;&lt;br/&gt;        
    
    
    
  
  
   
   

  

  


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