Begabtenförderung in Zusammenarbeit mit der Stadt Bern
Im Rahmen der Umsetzung des Integrationsartikels 17 des kantonalen Volksschulgesetzes werden den einzelnen Gemeinden finanzielle Mittel in Form eines Lektionenpools zugeteilt. Diese sind für „besondere Massnahmen“ einzusetzen. Zu den „besonderen Massnahmen“ gehören auch die Angebote zur Förderung von ausserordentlich begabten Schülerinnen und Schülern (Begabtenförderung). Die Gemeinde Wohlen schliesst sich diesbezüglich dem guten Angebot der Stadt Bern an. Eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung wurde genehmigt.