Gemeindeversammlung vom 20. März 2012 in Hinterkappelen
Die planerischen Voraussetzungen für ein neues Bootshaus des Ruderclubs Wohlensee sind geschaffen
Die Wohlener Gemeindeversammlung stimmte der Änderung der Uferschutzplanung Wohlensee, Abschnitt Nr. A2 Aumatt-Ey mit Überbauungsvorschriften Art. 13, der Teiländerung des Zonenplans – Teilbereich Wohlen Ost und der Anpassung des Uferschutzperimeters Wohlensee mit 174 gegen 67 Stimmen deutlich zu. Damit ist die planerische Voraussetzung für ein neues Bootshaus des Ruderclubs Wohlensee in der Ey, Hinterkappelen gegeben. Die Versammlung stimmte noch einem Zusatzantrag zu, wonach eine Auflage aufzunehmen ist, dass das Bootshaus auf Kosten des Ruderclubs zurückgebaut und das Gelände renaturiert werden muss, sollte die Nutzung des Bootshauses aufgegeben werden.