Der amtliche Wert
Der amtliche Wert bildet die steuertechnische Grundlage für Vermögens- und Liegenschaftssteuern.
Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes und wird bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern als Vermögenswert in der Steuererklärung deklariert. Weiter bildet der amtliche Wert die Grundlage zur Berechnung der Liegenschaftssteuer.
Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die nachgetragenen Bewertungsunterlagen befinden sich für Grundstücke der Gemeinde Wohlen auf dem Steuerbüro und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden. Der Amtliche Wert hat keinen direkten Zusammenhang mit dem Verkehrswert.
Eigenmietwert
Sowohl das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch das bernische Steuergesetz schreiben vor, dass unter anderem Erträge (Einkommen) aus Vermögen zu versteuern seien, demzufolge auch Vermögensertrag aus Grundstücken. Bei Eigengebrauch eines Grundstücks oder Grundstücksteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die sie als Einkommen als sogenannten Eigenmietwert zu versteuern haben. Die Naturalleistung entspricht dem Betrag, den die Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würden, bzw. den Mieter als Miete bezahlen müssten.
Sowohl das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch das kantonalbernische Steuergesetz fordern, dass Eigenmietwerte zum Marktwert anzurechnen seien. Allerdings bestehen Unterschiede in der Gesetzgebung von Bund und Kanton: So erlaubt das bernische Steuergesetz, Eigenmietwerte unter Berücksichtigung der Forderung nach Eigentumsbildung und Selbstvorsorge massvoll festzulegen, während für den Bund die Forderung nach Besteuerung zum Marktwert gilt. Diese unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben bewirken, dass jeweils zwei verschiedene Eigenmietwerte festgesetzt werden: ein etwas höherer für die direkte Bundessteuer und ein tieferer für die Kantons- und Gemeindesteuern.
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer der Gemeinde Wohlen beträgt 1,0 Promille des amtlichen Wertes. Gemäss dem Steuergesetz des Kantons Bern schuldet diejenige Person die Liegenschaftssteuer, welche per 31. Dezember im Grundbuch als Eigentümer oder Eigentümerin resp. Nutzniesser oder Nutzniesserin eingetragen ist. Auf Grund der Fakturierung nach Stichtag ist eine pro-rata-Aufteilung nach Besitzesdauer der jeweiligen Eigentümer von Gesetzes wegen nicht möglich. Eine vom Gesetz her abweichende Regelung kann nur via Kaufvertrag zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Die Liegenschaftssteuer der Gemeinde Wohlen wird jeweils ab Mitte Dezember versandt. Beträge unter Fr. 10.00 werden nicht in Rechnung gestellt.
Falls der amtliche Wert nachträglich angepasst wird oder Sie ein Grundstück verkauft bzw. neu erworben haben, erhalten Sie automatisch eine korrigierte Abrechnung.
Hauseigentum
Sind Sie Hauseigentümerin oder Hauseigentümer, hat dies Auswirkungen auf die Einkommens- und Vermögenssteuer. Der amtliche Wert einer Liegenschaft gilt als Vermögen. Schulden - in der Regel Hypothekarschulden oder private Darlehen - können Sie dagegen vom Vermögen abziehen. Den Mietertrag oder bei selbst bewohntem Wohneigentum den Eigenmietwert müssen Sie als Einkommen versteuern. Davon können Sie wiederum die Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten (effektiv oder pauschal) abziehen.
Nicht vergessen: Im Kanton Bern ist grundsätzlich jedes Gebäude bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern obligatorisch zu versichern. Anmelde- oder Schadenformulare können Sie direkt bei der
GVB beziehen.
Hausverkauf
Verkaufen Sie Ihre Liegenschaft, unterliegt ein allfälliger Gewinn der Grundstückgewinnsteuer. Einkommenssteuern werden bis zum Tag des Übergangs von Nutzen und Gefahr auf den neuen Eigentümer oder die neue Eigentümerin nach Ihnen berechnet. Für die Vermögenssteuer ist der Grundbucheintrag massgebend.
Grundbuchamt
Für die Gemeinde Wohlen ist das Grundbuchamt Bern-Mittelland, Ostermundigen zuständig.