Auf den 1. August 2009 hat der Regierungsrat mit der BMV (Verordnung vom 19. September 2007 über die Besonderen Massnahmen im
Kindergarten und in der Volksschule) ein neues System zur Verteilung der entsprechenden Ressourcen geschaffen. Die bisher vorhandenen
Mittel für Besondere Massnahmen (Kleinklassen, Spezialunterricht, etc.) sind erhöht und den Gemeinden in Form eines Lektionenpools zur Verfügung gestellt worden. Die Verteilung erfolgt nach Schülerzahl, erweitert um einen Sozialindex.
Über die Verwendung dieser Lektionen entscheiden die Gemeinden. Sie können einen Teil dieser Lektionen für die Weiterführung ihrer Kleinklassen
oder vollumfänglich zur Unterstützung von Integrationsmassnahmen in den Regelklassen verwenden.
Die Schulkommission hat das Konzept zur Umsetzung der BMV im März 2011 beschlossen.